Wartezeiten bei der Hundekrankenversicherung – alle Fristen im Überblick

Eine Hundekrankenversicherung schützt nicht in jedem Fall ab der ersten Sekunde gegen jede Behandlung. Zwischen dem Versicherungsbeginn und dem vollen Leistungsanspruch können für bestimmte Diagnosen sogenannte Wartezeiten liegen. Sie sind in den Versicherungsbedingungen genau festgelegt und unterscheiden sich je nach Tarif. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen anhand der Barmenia Hundekranken-Vollversicherung, für welche Leistung welche Frist gilt, ab wann Ihr Hund überhaupt versicherbar ist und warum sich Wartezeiten nicht „umgehen“ lassen – wohl aber durch einen frühen Abschluss schnell erfüllen.
Was ist eine Wartezeit – und warum gibt es sie?
Eine Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem vereinbarten Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem die Barmenia für einen bestimmten Versicherungsfall leistet. Der Vertrag selbst besteht bereits ab dem im Versicherungsschein eingetragenen Beginn – innerhalb der Wartezeit übernimmt die Barmenia für die jeweils betroffene Diagnosegruppe jedoch noch keine Kosten. Wichtig: Die Wartezeit betrifft nicht pauschal jede Erkrankung, sondern nur die in den Bedingungen ausdrücklich benannten Leistungen.
Der Grund: Versicherungen kalkulieren ihre Beiträge auf Basis durchschnittlicher Risiken. Gerade bei Erkrankungen, die sich oft schon früh anlegen und erst später auffällig werden – etwa Gelenkerkrankungen wie ED und HD – soll die Wartezeit verhindern, dass ein Vertrag erst kurz vor einer absehbaren, teuren Behandlung abgeschlossen wird. Ohne diese Frist müssten die Beiträge für alle deutlich höher liegen, damit die Versichertengemeinschaft die Kosten tragen kann.
Wartezeiten der Barmenia Hundekrankenversicherung
Die Wartezeiten sind tarifabhängig: Im Maximalschutz Premium Plus sind sie für die wartezeitpflichtigen Diagnosen deutlich kürzer als in den Tarifen Top und Premium. Die folgende Übersicht fasst die in den Versicherungsbedingungen benannten Fristen zusammen.
Für Erkrankungen und Operationen, die hier nicht aufgeführt sind, sieht die Barmenia keine entsprechende besondere Wartezeit vor – maßgeblich bleiben aber stets die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie die Annahmevoraussetzungen (siehe weiter unten). Welche Tarifunterschiede sonst noch wichtig sind, erklärt der große Hundekrankenversicherungs-Ratgeber.
ED, HD und Ektropium: warum Premium Plus die Wartezeit halbiert
Ellenbogendysplasie (ED) und Hüftdysplasie (HD) sind Fehlentwicklungen der Gelenke, die je nach Rasse und Veranlagung häufig vorkommen und im Verlauf zu schmerzhafter Arthrose und teuren Behandlungen führen können. Eine Hüftgelenksdysplasie kann laut Barmenia etwa 5.000 € kosten. Das Ektropium ist eine Fehlstellung des Augenlids, bei der das Lid nach außen klappt und operativ korrigiert werden muss. Weil diese drei Diagnosen oft schon früh angelegt sind, sind sie mit einer besonderen Wartezeit belegt.
In den Tarifen Top und Premium beträgt diese Wartezeit jeweils 18 Monate. Im Tarif Premium Plus ist sie auf 6 Monate verkürzt – ein Hund ist hier also schon nach einem halben Jahr gegen genau diese Erkrankungen abgesichert. Wer eine erbliche Vorbelastung bei seiner Rasse kennt oder besonders früh umfassend absichern möchte, sollte diesen Unterschied bei der Tarifwahl einplanen.
Ab wann ist mein Hund versicherbar?
Der Abschluss der Barmenia Hundekrankenversicherung ist bereits ab dem 2. Lebensmonat des Hundes möglich – also schon kurz nachdem ein Welpe in der Regel zu seiner neuen Familie zieht. Ein beziffertes Höchst-Eintrittsalter ist nicht festgelegt; entscheidend für die Annahme ist der Gesundheitszustand. Ist ein Hund einmal versichert, kann er den Versicherungsschutz ein Leben lang behalten, und es gilt keine generelle Rassebeschränkung.
Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen bei Abschluss bestimmte Annahmevoraussetzungen erfüllt sein. Vereinfacht gesagt: Der Hund soll gesund sein. Konkret darf er nicht
- chronisch krank sein (Symptome über mehr als acht Wochen),
- aktuell in tierärztlicher Behandlung sein oder eine angeratene Behandlung haben,
- in den letzten 6 Monaten operiert worden sein oder eine angeratene Operation haben (unfallbedingte Operationen ausgenommen).
Zusätzlich schließen bestimmte Vorerkrankungen einen Abschluss aus – darunter etwa Epilepsie, Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien sowie Hüft- und Ellenbogengelenksdysplasie. Auch bestimmte durch Zecken übertragene Blutparasiten-Erkrankungen (z. B. Borreliose, Babesiose, Leishmaniose) führen zum Ausschluss. Deshalb gilt: je früher und gesünder der Hund versichert wird, desto besser. Wie der Abschluss Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Ratgeber Hundekrankenversicherung abschließen.
Prothesen, Goldakupunktur und Goldimplantate: die übrigen Fristen
Neben ED, HD und Ektropium sind zwei weitere Leistungsbereiche mit einer Wartezeit belegt. Der Zuschuss für Prothesen folgt demselben Muster wie die Gelenkdiagnosen: 18 Monate in Top und Premium, 6 Monate in Premium Plus. Die Leistungshöhe unterscheidet sich dabei deutlich – in Top und Premium gibt es bis zu 500 €, in Premium Plus ist der Zuschuss unbegrenzt.
Für Goldakupunktur und Goldimplantate – eine Behandlungsmethode, die etwa bei Arthrose eingesetzt wird – gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Diese Leistung ist ausschließlich im Tarif Premium Plus enthalten; in Top und Premium ist sie nicht versichert.
GOT und Selbstbeteiligung – greifen die unabhängig von der Wartezeit?
Ja. Die Erstattungshöhe und eine eventuelle Selbstbeteiligung sind von der Wartezeit unabhängig. Die Barmenia erstattet bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), bei Notfallversorgung im tierärztlichen Notdienst sogar bis zum 4-fachen Satz (zuzüglich Notdienstgebühr). Operationen sind dabei ohne Jahreshöchstbegrenzung versichert.
Bei der Selbstbeteiligung haben Sie die Wahl: ohne Selbstbeteiligung werden 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen; mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 Prozent je Rechnung, maximal aber 250 € pro Jahr für alle zeitgleich eingereichten Rechnungen – im Gegenzug sinkt der Beitrag. Beides ändert nichts an den oben genannten Wartezeit-Fristen.
Lässt sich die Wartezeit „umgehen“?
Die ehrliche Antwort: Nein, eine Wartezeit lässt sich nicht legal aushebeln. Wer versucht, eine bereits bekannte oder absehbare Erkrankung zu verschweigen oder die Anzeige eines Symptoms hinauszuzögern, verstößt gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Im Leistungsfall droht dann die Leistungsverweigerung, der Rücktritt oder die Anfechtung des Vertrags – und der Schutz, für den man Beiträge gezahlt hat, greift gerade dann nicht.
Was tatsächlich hilft, ist kein Trick, sondern Timing: Schließen Sie die Hundekrankenversicherung so früh wie möglich ab – idealerweise schon im Welpenalter ab dem 2. Lebensmonat, solange der Hund gesund ist und noch keine Befunde dokumentiert sind. Je früher der Vertrag beginnt, desto eher sind die 18- bzw. 6-Monats-Fristen für ED, HD und Ektropium erfüllt, und desto geringer ist das Risiko, dass eine Erkrankung als Vorerkrankung gilt und vom Schutz ausgeschlossen wird. Welche Behandlungskosten beim Hund tatsächlich auf Sie zukommen können, zeigt der Ratgeber Hunde-OP-Kosten im Überblick.
Häufige Fragen
Welche Wartezeit gilt bei Hüftdysplasie (HD) und Ellenbogendysplasie (ED)?
Für Hüftdysplasie (HD) und Ellenbogendysplasie (ED) beträgt die Wartezeit in den Tarifen Top und Premium jeweils 18 Monate. Im Tarif Premium Plus ist sie auf 6 Monate verkürzt. Dasselbe gilt für das Ektropium, eine Fehlstellung des Augenlids. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AVB Tier-Krankenversicherung A 3688, Premium Plus A 3857).
Ab wann kann ich meinen Hund versichern?
Der Abschluss der Barmenia Hundekrankenversicherung ist bereits ab dem 2. Lebensmonat des Hundes möglich. Ein beziffertes Höchst-Eintrittsalter ist nicht festgelegt; eine generelle Rassebeschränkung gibt es nicht. Voraussetzung ist, dass der Hund bei Abschluss gesund ist und die Annahmevoraussetzungen erfüllt – etwa, dass er nicht chronisch krank ist und in den letzten 6 Monaten nicht operiert wurde (unfallbedingte Operationen ausgenommen).
Gilt für jede Erkrankung eine pauschale Wartezeit?
Nein. Eine besondere Wartezeit ist nur für klar benannte Diagnosegruppen vorgesehen – insbesondere für ED, HD und Ektropium (18 Monate in Top/Premium, 6 Monate in Premium Plus), für den Zuschuss für Prothesen sowie für Goldakupunktur und Goldimplantate (6 Monate). Es gibt keine allgemeine pauschale Grundwartezeit für jede Erkrankung. Entscheidend ist jedoch stets, dass keine Vorerkrankung vorliegt, denn bereits bekannte Erkrankungen und ihre Folgen sind nicht versichert.
Welche Wartezeit gilt für Prothesen, Goldakupunktur und Goldimplantate?
Der Zuschuss für Prothesen hat eine Wartezeit von 18 Monaten in den Tarifen Top und Premium und von 6 Monaten in Premium Plus. Für Goldakupunktur und Goldimplantate gilt eine Wartezeit von 6 Monaten; diese Leistung ist ausschließlich im Tarif Premium Plus enthalten.
Kann ich die Wartezeit umgehen?
Eine Wartezeit lässt sich nicht legal umgehen. Wer eine bekannte Erkrankung verschweigt oder ein Symptom verspätet anzeigt, verstößt gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG) und riskiert im Leistungsfall die Leistungsverweigerung oder den Rücktritt vom Vertrag. Der einzige wirksame und ehrliche Hebel ist ein möglichst früher Vertragsbeginn – am besten im Welpenalter ab dem 2. Lebensmonat, solange der Hund gesund ist.