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Stand: 16.06.2026·Lesezeit: 11 Min.

Hundekrankenversicherung abschließen – Voraussetzungen & Gesundheitsfragen

Junger Hund beim Tierarzt-Check vor dem Abschluss einer Hundekrankenversicherung

Eine Hundekrankenversicherung schließen Sie sinnvollerweise ab, solange Ihr Hund gesund ist – denn der Gesundheitszustand am Tag des Abschlusses entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Ihr Hund aufgenommen wird. Die Barmenia Hundekrankenversicherung ist eine Vollkrankenversicherung: Sie deckt nicht nur Operationen ab, sondern auch ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Vorsorge und Zahnbehandlungen. Erhältlich ist sie in den drei Tarifen Top, Premium und Premium Plus.

Dieser Leitfaden erklärt die zwei Hürden, an denen ein Abschluss scheitern kann: das versicherbare Alter und die Gesundheitsfragen. Wer beide kennt, weiß vorab, ob sein Hund aufgenommen wird – und vermeidet böse Überraschungen im Schadenfall.

Ab wann und bis wann ist mein Hund versicherbar?

Versicherbar ist Ihr Hund vom 2. Lebensmonat bis zum Lebensende. Schon ein acht Wochen alter Welpe kann also aufgenommen werden – und nach oben gibt es keine starre Altersgrenze: Die Barmenia nennt kein beziffertes Höchst-Eintrittsalter. Maßgeblich ist nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand (dazu unten mehr).

Genauso wichtig ist, was nach dem Abschluss passiert: Tiere, die bereits versichert sind, behalten den Versicherungsschutz ein Leben lang. Die Versicherung kann den Vertrag also nicht kündigen, nur weil Ihr Hund älter und damit krankheitsanfälliger wird. Genau das macht einen frühen Abschluss so wertvoll – Sie sichern sich den Schutz, solange Ihr Hund die Gesundheitsfragen noch sauber passiert.

Auch die Rasse spielt für die Annahme keine Rolle: Es gibt keine generelle Rassebeschränkung, der Schutz steht grundsätzlich unabhängig von der Rasse offen. (Eine Ausnahme betrifft nicht die Annahme, sondern den Leistungsumfang – mehr dazu im Abschnitt „Was ist generell nicht versichert?“.)

Die Gesundheitsfragen beim Abschluss

Damit Ihr Hund aufgenommen werden kann, muss er beim Abschluss bestimmte Gesundheitskriterien erfüllen. Konkret darf Ihr Hund nicht auf einen der folgenden Punkte zutreffen:

Trifft einer dieser Punkte zu, ist ein Abschluss zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Das bedeutet nicht zwingend ein dauerhaftes Aus: Ist Ihr Hund nach einer ausgeheilten, akuten Erkrankung wieder vollständig gesund, kann ein späterer Abschluss erneut geprüft werden – sofern keine der dauerhaft ausschließenden Vorerkrankungen aus dem nächsten Abschnitt vorliegt.

Diese Vorerkrankungen schließen den Abschluss aus

Unabhängig vom aktuellen Behandlungsstand gibt es Diagnosen, die einen Abschluss von vornherein ausschließen. Liegt eine der folgenden Vorerkrankungen vor, kann der Hund nicht versichert werden:

Zusätzlich schließen bestimmte Blutparasiten-Infektionen den Abschluss aus – und zwar auch dann, wenn Ihr Hund (noch) keine Symptome zeigt. Das betrifft vor allem Hunde mit Auslandsbezug (Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa, Hunde nach Auslandsreisen). Betroffen sind:

Erreger / ErkrankungÜbertragung typischerweise durch
BorrelioseZecken
AnaplasmoseZecken
EhrlichioseZecken (v. a. Mittelmeerraum)
Babesiose („Hundemalaria“)Zecken (Auwaldzecke)
Hepatozoonoseverschluckte Zecken
LeishmanioseSandmücken (Mittelmeerraum)
Mikro- / MakrofilarienStechmücken (z. B. Herzwurm)
Blutparasiten-Infektionen, die einen Abschluss ausschließen (auch ohne Symptome)
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Was ist generell nicht versichert?

Auch wenn Ihr Hund aufgenommen wird, deckt die Versicherung nicht jeden denkbaren Fall ab. Unabhängig vom Tarif sind die folgenden Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen:

Der wichtigste Punkt für die Praxis ist der erste: Was beim Abschluss schon bekannt ist, bleibt außen vor. Genau deshalb lohnt sich ein Abschluss in jungen, gesunden Jahren – dann ist der Hund noch „eine weiße Weste“ und spätere Erkrankungen entstehen erst während der Vertragslaufzeit.

Wartezeiten und nächste Schritte

Ist Ihr Hund aufgenommen, beginnt der Schutz nicht in jedem Fall sofort: Für einige Leistungen gelten Wartezeiten. So gibt es etwa für Hüft- und Ellenbogengelenksdysplasie sowie das Ektropium eine längere Wartezeit, die im Tarif Premium Plus kürzer ausfällt als in den anderen Tarifen. Welche Fristen im Detail gelten, lesen Sie im Ratgeber zur Wartezeit.

Bevor Sie abschließen, lohnt der Blick auf zwei weitere Entscheidungen: die Wahl der Selbstbeteiligung (ohne SB werden 100 % der Kosten erstattet, mit SB sinkt Ihr Beitrag) und die Wahl des passenden Tarifs. Eine Einordnung dazu gibt der Ratgeber zur Selbstbeteiligung sowie der große Überblicks-Ratgeber.

Sind diese Punkte geklärt, geht es zum Beitrag: Mit Eckdaten wie Alter und Rasse Ihres Hundes berechnen Sie in wenigen Augenblicken, was die Tarife Top, Premium und Premium Plus kosten.

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Häufige Fragen zum Abschluss

Quellen

Vermittler: Mahmud Suad Lafci, gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. Weitere Pflichtangaben finden Sie in den Erstinformationen. Maßgeblich für den Vertrag sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und der Versicherungsschein der Barmenia.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?

Versicherbar ist Ihr Hund ab dem 2. Lebensmonat, also bereits als acht Wochen alter Welpe. Nach oben gibt es kein beziffertes Höchst-Eintrittsalter – versicherbar ist Ihr Hund grundsätzlich bis zum Lebensende. Entscheidend für die Aufnahme ist nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Kann ich meinen Hund trotz Vorerkrankung versichern?

Das hängt von der Vorerkrankung ab. Bestimmte Diagnosen schließen den Abschluss dauerhaft aus – dazu zählen unter anderem Epilepsie, Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien, Hüft- und Ellenbogengelenksdysplasie, Tumore sowie körperliche Behinderungen. Auch Blutparasiten-Infektionen wie Leishmaniose oder Babesiose schließen den Abschluss aus, selbst ohne Symptome. Eine ausgeheilte, akute Erkrankung muss dagegen kein Hindernis sein, wenn Ihr Hund wieder vollständig gesund ist.

Welche Gesundheitsfragen werden beim Abschluss gestellt?

Gefragt wird, ob Ihr Hund chronisch krank ist (Symptome über 8 Wochen), aktuell in ärztlicher Behandlung steht oder ob eine Behandlung angeraten ist, und ob er in den letzten 6 Monaten operiert wurde beziehungsweise eine Operation angeraten ist. Unfallbedingte Operationen sind dabei ausgenommen. Trifft einer dieser Punkte zu, ist ein Abschluss zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Gibt es Rasse­beschränkungen bei der Hundekrankenversicherung?

Nein, eine generelle Rassebeschränkung gibt es nicht – der Schutz steht grundsätzlich unabhängig von der Rasse offen. Zu beachten ist allerdings, dass Behandlungen wegen des brachycephalen Syndroms (zuchtbedingte Verkürzung des Gesichtsschädels, etwa bei Mops oder Französischer Bulldogge) generell nicht versichert sind. Das ist keine Annahmebeschränkung, sondern ein Leistungsausschluss.

Was passiert, wenn ich eine Erkrankung meines Hundes verschweige?

Verschweigen Sie beim Abschluss eine bekannte Vorerkrankung oder Infektion, liegt eine Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG vor. Die Versicherung kann dann vom Vertrag zurücktreten oder im Schadenfall die Leistung verweigern – auch wenn die spätere Behandlung mit der verschwiegenen Erkrankung nichts zu tun hat. Machen Sie alle Angaben deshalb wahrheitsgemäß und fragen Sie im Zweifel vorab Ihren Tierarzt.

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