Barmenia Hundekrankenversicherung – der große Ratgeber

Stand: 06/2026. Eine ernsthafte Erkrankung oder Operation beim Hund trifft Halterinnen und Halter meist ohne Vorwarnung – und kann schnell vierstellig werden. Eine Hundekrankenversicherung fängt genau dieses Risiko auf. Im Gegensatz zur reinen OP-Versicherung deckt die Vollkrankenversicherung der Barmenia nicht nur Operationen ab, sondern auch ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Vorsorgeleistungen und Zahnbehandlungen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen die drei Tarife Top, Premium und Premium Plus bieten, welche Wartezeiten gelten, wie die Selbstbeteiligung funktioniert und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Was leistet die Barmenia Hundekrankenversicherung?
Die Barmenia Hundekrankenversicherung ist eine Vollkrankenversicherung. Sie übernimmt – je nach Tarif – die Kosten für veterinärmedizinisch notwendige Behandlungen Ihres Hundes: von der Operation über ambulante und stationäre Heilbehandlung bis hin zu Vorsorge und Zahnbehandlung. Der entscheidende Unterschied zur reinen OP-Police: Es bleibt nicht beim chirurgischen Eingriff. Auch der Tierarzt-Besuch wegen einer Allergie, einer Ohrenentzündung oder einer chronischen Erkrankung kann mitversichert sein.
Zu den belegten Kern-Versprechen der Barmenia gehören:
- Operationen ohne Jahreshöchstbegrenzung – inklusive Wundversorgung durch Nähen oder Klammern, Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen.
- Lebenslanger Versicherungsschutz – Abschluss bereits zwei Monate nach der Geburt, der Schutz besteht bis zum Lebensende.
- 100 % Kostenübernahme möglich – beim Abschluss ohne Selbstbeteiligung werden die erstattungsfähigen Kosten vollständig übernommen.
- Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz bei Notfallversorgung im tierärztlichen Notdienst.
- Freie Tierarztwahl – Sie wählen Tierarzt und Klinik selbst, weltweit.
- Versicherungsschutz auch im Ausland – bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (Erstattung auf deutsches GOT-Niveau begrenzt).
Auf Wunsch und mit Zustimmung des Tierarztes ist auch eine Direktabrechnung mit der Klinik möglich – Sie müssen die Rechnung dann nicht selbst vorstrecken. Wie hoch die Behandlungskosten beim Hund realistisch ausfallen können, lesen Sie im Detail im Ratgeber Hund OP-Kosten.
Die drei Tarife im Vergleich: Top, Premium & Premium Plus
Die Barmenia bietet drei aufeinander aufbauende Tarif-Stufen. Alle drei enthalten den Operationsschutz ohne Jahreshöchstgrenze, die freie Tierarztwahl und den 4-fachen GOT-Satz im Notdienst. Die Unterschiede liegen in der Höhe der Heilbehandlungs-, Vorsorge- und Zahnleistungen sowie in einigen Zusatzbausteinen, die ausschließlich der Tarif Premium Plus mitbringt. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Leistungsunterschiede:
Der Tarif Top ist der Einstieg und sichert das größte Risiko – Operationen – bereits vollständig ab. Premium hebt die Heilbehandlung deutlich an (bis 1.200 € pro Jahr oder wahlweise unbegrenzt) und verbessert Zahn- und Vorsorgeleistungen. Premium Plus ist der Maximalschutz mit der längsten Nachbehandlung (bis 120 Tage), unbegrenztem Auslandsschutz und mehreren Zusatzbausteinen. Eine ausführliche Gegenüberstellung der Tarife finden Sie im Ratgeber Barmenia Hunde-OP-Versicherung.
Operationen ohne Jahreshöchstgrenze und der GOT-Satz
Das wichtigste Versprechen aller drei Tarife: Operationen sind ohne Jahreshöchstbegrenzung versichert. Egal wie hoch die OP-Kosten in einem Jahr ausfallen – für den Operationsschutz selbst gibt es keine jährliche Obergrenze. Mitversichert sind dabei auch die Untersuchungen, die zur operationsbedürftigen Diagnose führten (Röntgen, MRT, Endoskopie, Biopsie, Labor) sowie die Untersuchungen zur Operationsvorbereitung. Auch die Wundversorgung durch Nähen oder Klammern, Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen zählen zu den versicherten Operationen.
Wie der GOT-Satz die Erstattung bestimmt
Tierärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Diese gibt einen Rahmen vor: vom einfachen bis zum vierfachen Satz, je nach Aufwand und Situation. Die Barmenia erstattet regulär bis zum 3-fachen Satz der GOT. Für die Notfallversorgung im tierärztlichen Notdienst steigt die Erstattung auf bis zum 4-fachen Satz – zuzüglich der gesonderten Notdienstgebühr.
Als Notdienst gilt dabei: nachts zwischen 18:00 und 08:00 Uhr, am Wochenende von Freitag 18:00 bis Montag 08:00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen rund um die Uhr. Gerade Notfälle treffen oft außerhalb der regulären Sprechzeiten ein – die höhere Erstattung im Notdienst ist deshalb ein wichtiger Baustein. Wird der Hund im Ausland behandelt, ist die Erstattung auf das in Deutschland geltende GOT-Niveau begrenzt.
Heilbehandlung, Vorsorge und Zahn – der Unterschied zur OP-Police
Was die Vollkrankenversicherung von einer reinen OP-Versicherung abhebt, sind die Heilbehandlungskosten. Darunter fallen ambulante und stationäre Behandlungen, die ohne Operation auskommen – etwa die Behandlung einer Allergie, einer chronischen Erkrankung oder einer Infektion. Mitversichert sind hier auch Physiotherapie (bis zu 10 Sitzungen je 30 Minuten) sowie Verhaltenstherapie (bis zu 7 Sitzungen je 1,5 Stunden).
Die Höhe der jährlichen Heilbehandlungserstattung ist der wichtigste Tarif-Unterschied: Top erstattet bis zu 800 € je Jahr, Premium und Premium Plus bis zu 1.200 € je Jahr oder wahlweise unbegrenzt. Auf diese Jahreshöchsterstattung werden die Vorsorgeleistungen angerechnet – sie betragen bis zu 70 € (Top) bzw. bis zu 100 € (Premium und Premium Plus).
Zahnbehandlungen
Zusätzlich zu den im OP-Schutz enthaltenen Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen deckt die Vollkrankenversicherung weitere Zahnbehandlungen ab – etwa persistierende Milchcanini, Zahnfüllungen, die Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz. Der Tarif Top erstattet hierfür bis zu 150 €, Premium und Premium Plus jeweils bis zu 500 €. Für den Zuschuss zu Prothesen gilt eine eigene Wartezeit (siehe Abschnitt Wartezeiten).
Selbstbeteiligung: 100 % oder 20 % je Rechnung
Bei der Barmenia Hundekrankenversicherung entscheiden Sie sich beim Abschluss zwischen zwei Varianten:
- Ohne Selbstbeteiligung: Es werden 100 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen.
- Mit Selbstbeteiligung: Sie tragen 20 % je Rechnung selbst – maximal jedoch 250 € pro Abrechnungsjahr für alle zeitgleich eingereichten Rechnungen. Im Gegenzug sinkt Ihr Beitrag.
Diese Regelung ist binär: Es gibt keine gestaffelten festen Euro-Beträge wie 250, 500 oder 1.000 €, sondern nur die Wahl zwischen „ohne SB" und „mit SB (20 %, gedeckelt auf 250 €/Jahr)". Wer auf die volle Erstattung Wert legt, wählt die Variante ohne Selbstbeteiligung. Wer den Beitrag senken möchte und einen überschaubaren Eigenanteil in Kauf nimmt, entscheidet sich für die Variante mit Selbstbeteiligung.
Welche Variante rechnerisch zu Ihrer Situation passt, erklärt der Ratgeber Selbstbeteiligung der Hundekrankenversicherung ausführlich.
Wartezeiten: Wann der Schutz greift
Wartezeiten sind Mindest-Vertragszeiten, ab denen der Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen greift. Bei der Barmenia ist der Abschluss bereits zwei Monate nach der Geburt des Hundes möglich. Für einige besondere Erkrankungen gelten längere Wartezeiten, die sich teilweise nach dem Tarif unterscheiden:
ED steht für Ellenbogengelenksdysplasie, HD für Hüftgelenksdysplasie, Ektropium ist eine Fehlstellung des Augenlids. Für diese Erkrankungen sowie für den Prothesen-Zuschuss greift im Tarif Premium Plus eine deutlich kürzere Wartezeit von 6 statt 18 Monaten. Die Goldakupunktur ist ohnehin nur im Premium Plus enthalten und hat dort eine Wartezeit von 6 Monaten. Eine detaillierte Erklärung aller Fristen finden Sie im Ratgeber Wartezeit der Hundekrankenversicherung.
Voraussetzungen und Gesundheitsfragen beim Abschluss
Der Hund kann vom 2. Lebensmonat bis zum Lebensende versichert werden. Ein beziffertes Höchst-Eintrittsalter nennt die Barmenia nicht. Tiere, die bereits versichert sind, können den Versicherungsschutz ein Leben lang behalten. Auch eine generelle Rassebeschränkung gibt es nicht – der Schutz ist unabhängig von der Rasse möglich.
Damit der Abschluss möglich ist, müssen jedoch bestimmte Gesundheits-Voraussetzungen erfüllt sein. Der Hund darf bei Antragstellung insbesondere nicht:
- chronisch krank sein (Symptome länger als 8 Wochen),
- in ärztlicher Behandlung sein (auch nicht wegen Parasitenbefall) oder eine Behandlung angeraten bekommen haben,
- in den letzten 6 Monaten operiert worden sein oder eine OP angeraten bekommen haben (unfallbedingte Operationen ausgenommen).
Bestimmte Vorerkrankungen schließen den Abschluss komplett aus – etwa Epilepsie, Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien, Hüft- oder Ellenbogengelenksdysplasie, Tumore sowie körperliche Behinderungen und Fehlbildungen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Abschluss bei bestimmten Blutparasiten – auch ohne Symptome –, darunter Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoonose, Leishmaniose sowie Mikro- und Makrofilarien.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Online-Abschluss mit allen Hinweisen finden Sie im Ratgeber Hundekrankenversicherung abschließen.
Was ist nicht versichert?
Wie jede Versicherung hat auch die Hundekrankenversicherung klar definierte Ausschlüsse. Nicht abgedeckt sind insbesondere:
- Behandlungskosten für bereits bekannte Krankheiten, Unfälle sowie angeborene oder erworbene Fehlentwicklungen.
- Eingriffe zur Herstellung des Rassestandards.
- Behandlungen wegen zuchtbedingter Verkürzung des Gesichtsschädels (brachycephales Syndrom).
- Krankheiten und Unfälle durch Naturgewalten, Epidemien oder Pandemien.
- Krankheiten und Unfälle im Zusammenhang mit Decken oder Scheinträchtigkeit.
Die vollständige Liste aller Ausschlüsse und Bedingungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen (AVB Tier-Krankenversicherung A 3688, Premium Plus A 3857). Diese sollten Sie vor Abschluss in Ruhe lesen.
Was kostet eine Hundekrankenversicherung – und welche Behandlungen sind teuer?
Der Monatsbeitrag hängt vom gewählten Tarif, der Selbstbeteiligungs-Variante und individuellen Faktoren ab. Den für Ihren Hund passenden Beitrag berechnen Sie am schnellsten direkt im Tarif-Rechner. Mindestens so wichtig wie der Beitrag ist aber die andere Seite der Rechnung: Was kosten typische Behandlungen beim Hund überhaupt? Erst der Vergleich zeigt, ob sich der Schutz lohnt.
Typische Behandlungskosten als Erfahrungswerte
Diese Werte sind Erfahrungswerte und keine garantierten Preise – die tatsächlichen Kosten hängen von Aufwand, Region und GOT-Satz ab. Sie zeigen aber die Größenordnung: Eine einzige Hüftgelenks- oder Kreuzbandoperation übersteigt die kumulierten Beiträge mehrerer Jahre deutlich. Zu den häufigen Hundekrankheiten zählen Allergien, Arthrose, Diabetes, Herzleiden sowie Parasiten wie Würmer, Flöhe und Zecken.
Eine ausführliche Übersicht typischer OP-Kosten beim Hund finden Sie im Ratgeber Hund OP-Kosten. Ob sich der Abschluss in Ihrer Situation rechnet, lesen Sie im Ratgeber Lohnt sich eine Hundekrankenversicherung?.
Quellen
- Barmenia Hundekranken-Versicherung – Produktseite und Leistungsübersicht der Tarife Top, Premium und Premium Plus (abgerufen 06/2026).
- Versicherungsbedingungen AVB Tier-Krankenversicherung A 3688 sowie Premium Plus A 3857.
- Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – Grundlage der tierärztlichen Abrechnung.
Vermittelt durch Mahmud Suad Lafci, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 7 GewO. Die gesetzlichen Erstinformationen finden Sie unter Erstinformationen.
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Häufige Fragen
Was leistet die Barmenia Hundekrankenversicherung?
Die Barmenia Hundekrankenversicherung ist eine Vollkrankenversicherung. Sie übernimmt je nach Tarif Operationen ohne Jahreshöchstbegrenzung, ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Vorsorgeleistungen sowie Zahnbehandlungen. Mitversichert sind außerdem die freie Tierarztwahl und der Versicherungsschutz im Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten. Im Gegensatz zur reinen OP-Versicherung sind auch Behandlungen ohne Operation – etwa wegen Allergien oder chronischer Erkrankungen – abgedeckt.
Welche Tarife gibt es und wo liegen die Unterschiede?
Es gibt drei Tarife: Top, Premium und Premium Plus. Alle drei enthalten den Operationsschutz ohne Jahreshöchstgrenze, die freie Tierarztwahl und die Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz im Notdienst. Top erstattet die Heilbehandlung bis 800 € je Jahr, Premium und Premium Plus bis 1.200 € oder wahlweise unbegrenzt. Premium Plus bietet zusätzlich die längste Nachbehandlung (bis 120 Tage), unbegrenzten Auslandsschutz, Goldakupunktur sowie Reiserücktritts-, Unterbringungs- und Bestattungskostenleistungen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Sie wählen beim Abschluss zwischen zwei Varianten. Ohne Selbstbeteiligung werden 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 Prozent je Rechnung selbst, maximal aber 250 Euro pro Abrechnungsjahr für alle zeitgleich eingereichten Rechnungen – im Gegenzug sinkt der Beitrag. Es gibt keine gestaffelten festen Euro-Beträge, sondern nur diese binäre Wahl.
Welche Wartezeiten gelten?
Der Abschluss ist bereits zwei Monate nach der Geburt des Hundes möglich. Für Ellenbogen- und Hüftgelenksdysplasie sowie Ektropium gilt eine Wartezeit von 18 Monaten in den Tarifen Top und Premium beziehungsweise 6 Monaten im Premium Plus. Für den Zuschuss zu Prothesen gelten dieselben Fristen (18 bzw. 6 Monate). Die Goldakupunktur, nur im Premium Plus enthalten, hat eine Wartezeit von 6 Monaten.
Bis zu welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?
Der Hund kann vom 2. Lebensmonat bis zum Lebensende versichert werden. Ein beziffertes Höchst-Eintrittsalter nennt die Barmenia nicht. Bereits versicherte Tiere können den Versicherungsschutz ein Leben lang behalten. Eine generelle Rassebeschränkung gibt es nicht. Allerdings müssen beim Abschluss bestimmte Gesundheits-Voraussetzungen erfüllt sein – etwa darf der Hund nicht chronisch krank sein oder bestimmte Vorerkrankungen aufweisen.
Welcher GOT-Satz wird erstattet?
Die Barmenia erstattet regulär bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Für die Notfallversorgung im tierärztlichen Notdienst steigt die Erstattung auf bis zum 4-fachen Satz, zuzüglich der gesonderten Notdienstgebühr. Als Notdienst gelten Nachtzeiten von 18 bis 8 Uhr, das Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr sowie gesetzliche Feiertage. Bei Behandlungen im Ausland ist die Erstattung auf das deutsche GOT-Niveau begrenzt.